Boll Kranvermietung Kevelaer am Niederrhein
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Schulung für Bediener von Arbeitsbühnen

nach D-GUV 308-008 (früher BGG966)

Der Schlüssel für den sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsbühnen ist eine sorgfältige Ausbildung der Bediener gemäß des DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG 966). Nachdem nun in dem überarbeiteten §7 der DGUV Vorschrift 1 der Unternehmer in die Pflicht genommen wurde, für entsprechende Qualifizierungs­maßnahmen zu sorgen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine professionelle, praxisorientierte Schulung. Im DGUV Grundsatz 308-008 werden die Erfordernisse gemäß ArbSchG §12 und §14, der BetrSichV §9 sowie die grundsätzlichen Voraussetzungen zum sicheren Bedienen einer Arbeitsbühne festgeschrieben: Wer eine Arbeitsbühne bedienen will, sollte entsprechend unterwiesen sein und einen schriftlichen Auftrag vorweisen können! Der Benutzer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und seine Befähigung eine Arbeitsbühne zu bedienen gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Kann im Falle eines Unfalls keine Dokumentation einer Unterweisung vorgewiesen werden, drohen neben einem Baustellenstopp weitere ernste strafrechtliche Konsequenzen. Wir bieten Ihnen daher eine Sicherheitsschulung , mit dem Ziel den Bedienerausweis für Arbeitsbühnen zu erlangen, in unserem Schulungszentrum in Kevelaer an. Nach Absprache sind auch lnhouse-Schulungen als Einzelunterweisung oder Gruppenseminar möglich. Der Unternehmer ist damit auf der sicheren Seite und die Mitarbeiter beherrschen in Zukunft den schnellen und sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen, auch in kritischen Situationen.

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Wir beraten Sie gerne über Art und umfang der Bedienerschulung.
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Kontakt

Ingrid Boll
Arbeitsbühnen- und Kranvermietung
Gewerbering 34a
47623 Kevelaer

Tele­fon: 0 28 32 / 971 6 971
Tele­fax: 0 28 32 / 971 6 972
E-Mail: info@boll-krane.de

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