BF3 Begleitfahrzeug

Mercedes Sprinter 316cdi

Details

Für die Absicherung der Großraum- und Schwertransportbegleitung für den nachfolgenden Verkehr auf der Autobahn und z.B bei Brückenabsenkung.

Bei diesem Fahrzeug können die vorgeschriebenen 3 Verkehrszeichen laut Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit der WVZ-Anlage Anlage nach hinten abgestrahlt werden.

  • WVZ-Anlage klappbar als Dachaufsatz zum rückwärtigen Abstrahlen der StVO-Zeichen 101, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blinklicht.
  • rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugrückfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss.
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches auf der Rückfront in der unteren Hälfte der Grundfläche platziert werden muss.
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit.
  • Bei allen Begleitfahrzeugen darf das gesamte rückwärtige Verkehrszeichenbild keine Werbung beinhalten.

Kommunikationsmittel

  • Mobilfunktelefon
  • Freisprechanlage
  • Funkverbindung zum Großraum- und/oder Schwertransport sowie 1 jederzeit betriebsbereites zusätzliches Handfunkgerät im selben Frequenzband

Absperrmaterialien (zusätzlich zu den nach § 53a StVZO vorgeschriebenen Warneinrichtungen)

  • 5 Leitkegel, StVO-Zeichen 610 rot-weiß retroreflektierend
  • 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
  • 4 zusätzliche Warndreiecke gemäß § 53a StVZO
  • 2 Warnfahnen rot/weiß
  • eine Warnweste je Fahrzeuginsasse
  • Höhenmessgerät
  • Maßband (mindestens 50 m)
  • Schalttafel zur Bedienung der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal mit Rückmeldung der Funktionen und der Funktionstüchtigkeit der Anlage